05.03.04.05 (Bayern) Herstellen von Betriebsmitteln 1
- Laufende Nr
- 199
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.03
- SYS_3
- 05.03.04
- SYS_4
- 05.03.04.05
- ORGEINHEIT
- Fertigungsnahe Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Betriebsmittelbau und Instandhaltung
- ERAAA
- Herstellen von Betriebsmitteln 1
- Tarifgebiet
- Bayern
- BAY
- 5
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Die Arbeitsaufgabe umfasst die manuelle und maschinelle Herstellung von einfach herzustellenden Betriebsmitteln (z.B.: Werkzeuge, Vorrichtungen oder Einzelteile) nach vorgegebenen Arbeitsunterlagen (z.B.: Zeichnungen, Skizzen, Prinzipzeichnungen) einschließlich der Planung des Arbeitsablaufes und der notwendigen Materialbeschaffung und Rüsttätigkeiten. Bei Unklarheiten der Arbeitsunterlagen erfolgt Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung. Das Herstellen, Instandsetzen und Warten von Betriebsmitteln (z.B.: Vorrichtung oder Schnittwerkzeuge) erfolgt unter Einbezug gängiger Fertigungsverfahren (z.B.: Bohren, Fräsen, Drehen). Dies schließt das Prüfen des hergestellten Betriebsmittels nach Vorgaben, das Beheben von erkannten Mängeln sowie die notwendige Dokumentation mit ein.
BBG
Das Anfertigen von einfach herzustellenden Betriebsmitteln sowie das Instandsetzen und Warten erfordern Kenntnisse und Fertigkeiten, die üblicherweise in einer einschlägigen mindestens dreijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung vermittelt werden. Die Planung des Arbeitsablaufes beinhaltet Entscheidungen über Arbeitsschritte, Fertigungsmittel und Fertigungsverfahren.