Aufgaben Datenbank

05.03.04.05 (Bayern) Herstellen von Betriebsmitteln 1

Laufende Nr
199
SYS_1
05
SYS_2
05.03
SYS_3
05.03.04
SYS_4
05.03.04.05
ORGEINHEIT
Fertigungsnahe Dienstleistungen
UNB
Dienstleistungen
AUFGFAM
Betriebsmittelbau und Instandhaltung
ERAAA
Herstellen von Betriebsmitteln 1
Tarifgebiet
Bayern
BAY
5
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Die Arbeitsaufgabe umfasst die manuelle und maschinelle Herstellung von einfach herzustellenden Betriebsmitteln (z.B.: Werkzeuge, Vorrichtungen oder Einzelteile) nach vorgegebenen Arbeitsunterlagen (z.B.: Zeichnungen, Skizzen, Prinzipzeichnungen) einschließlich der Planung des Arbeitsablaufes und der notwendigen Materialbeschaffung und Rüsttätigkeiten. Bei Unklarheiten der Arbeitsunterlagen erfolgt Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung. Das Herstellen, Instandsetzen und Warten von Betriebsmitteln (z.B.: Vorrichtung oder Schnittwerkzeuge) erfolgt unter Einbezug gängiger Fertigungsverfahren (z.B.: Bohren, Fräsen, Drehen). Dies schließt das Prüfen des hergestellten Betriebsmittels nach Vorgaben, das Beheben von erkannten Mängeln sowie die notwendige Dokumentation mit ein.

BBG

Das Anfertigen von einfach herzustellenden Betriebsmitteln sowie das Instandsetzen und Warten erfordern Kenntnisse und Fertigkeiten, die üblicherweise in einer einschlägigen mindestens dreijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung vermittelt werden. Die Planung des Arbeitsablaufes beinhaltet Entscheidungen über Arbeitsschritte, Fertigungsmittel und Fertigungsverfahren.